Teilnahmebedingungen

5. Diessener KurzFilmFestival 6. – 10. November 2012


Der Wettbewerb wird im deutschsprachigen Raum ausgeschrieben. Filme aller Genres können eingereicht werden.

Die Dokumentarfilme werden eigens ausgewählt und prämiert.

Die Adresse lautet:

Diessener KurzFilmFestival
Postfach 1155
D-86907 Diessen

Am Wettbewerb des Diessener KurzFilmFestival kann jede/r teilnehmen, wenn folgende Punkte berücksichtigt und akzeptiert werden.

Die Berechtigung zur Teilnahme ist gegeben, wenn:

1. der Kurzfilm auf DVD bis spätestens 31. Mai 2012 mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular eingereicht wird.

2. der Kurzfilm die Länge von 15 min., die Dokumentarfilme eine Länge von 30 min. nicht überschreitet.

3. der Kurzfilm nicht älter als 3 Jahre ist.

4. der Einreicher die Rechte am eingereichten Film besitzt oder zur Anmeldung berechtigt ist. Die Filme sollten mit 2 Standfotos oder 2 Werbeaufnahmen eingereicht werden.
Die Versandkosten übernimmt der Teilnehmer.
Alle eingesandten DVD-Kopien und Fotos werden im Festivalbüro archiviert und verbleiben dort.

Eine Vorjury entscheidet über die Aufnahme am Diessener KurzFilmFestival. Die Entscheidungen der Vorjury sind unanfechtbar. Alle Einsender erhalten bis spätestens
1. September 2012schriftlich oder per e-mail Bescheid über die Verwendung des eingereichten Films.

Wenn Ihr Film für das Festival nominiert wird,
erhalten Sie schriftlich oder per E-mail die Nachricht an der Teilnahme des Diessener KurzFilmFestivals 2012

Um die Qualität des Festivals zu sichern ist eine Vorführkopie im Format DVCAM, HDV, DV zu übersenden. Andere Formate können nur nach Rücksprache mit unseren Technikern eingesandt werden ( Tel. 08194-931303 ) und werden kostenpflichtig formatiert.

Die Vorführkopie für den Auftritt auf unserem Festival muss bis spätestens 30. September 2012 vorliegen. Die Kosten für die Rücksendung der am Festival gezeigten Vorführkopien übernimmt der Veranstalter.

Für Hin- und Rücktransport übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Vorführkopie ist während des Festivals mit dem reinen Kopienwert versichert. Im Schadensfall muss die Rechnung der Vorführkopie vorgelegt werden. Durch den Veranstalter verursachte Schäden müssen bis spätestens 10 Tage nach Rückversand angemeldet werden. Später angemeldete Schäden haben keinen Haftungsanspruch.

Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, Standfotos und Filmausschnitte zur angemessenen Verwendung für die Werbung des Diessener KurzFilmFestivals verwenden zu dürfen. Der Teilnehmer sollte dem Veranstalter anzeigen, ob er dem Hauptsponsor ein einmaliges privates Vorführrecht gestattet.

Der Wettbewerb lobt zwei Publikumspreise von € 1000.-
und € 500.- und einen Preis der Jury aus.

Die Gewinner im Bereich Dokumentarfilm erhalten wertvolle Sachpreise. Alle Sieger werden mit der "gläsernen Filmfahne" geehrt.

Die Preisverleihung findet am 10. November 2012 im Rahmen des großen Abschlussfestes statt.

Die Auszahlung der Preisgelder ist an die Anwesenheit des/der Regisseurs/in oder eines Akteurs des Films am Abschlussabend des Festivals gebunden. Andernfalls kommen die Preisgelder einem Diessener Jugend-Kurzfilmprojekt zugute. Um die Anfahrt zum Festival zu unterstützen beteiligt sich der Veranstalter an den Reisekosten bis zu einer Höhe von € 100.-. Ebenso werden kostenlose Übernachtungen für
2 Personen für die am Abschlussabend anwesenden Filmer angeboten.

Bei rechtzeitiger Anmeldung zum Diessener KurzFilmFestival können für Interessierte zudem kostengünstig Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Alle Anfragen richten Sie bitte an:
info@diessener-kurzfilmfestival.de