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Teilnahmebedingungen
5. Diessener KurzFilmFestival 6. – 10. November 2012
Der Wettbewerb wird im deutschsprachigen Raum
ausgeschrieben. Filme aller Genres können eingereicht werden.
Die Dokumentarfilme werden eigens ausgewählt und prämiert.
Die Adresse lautet:
Diessener KurzFilmFestival
Postfach 1155
D-86907 Diessen
Am Wettbewerb des Diessener KurzFilmFestival kann jede/r teilnehmen,
wenn folgende Punkte berücksichtigt und akzeptiert werden.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist gegeben,
wenn:
1. der Kurzfilm auf DVD bis spätestens 31. Mai 2012 mit dem vollständig
ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
eingereicht wird.
2. der Kurzfilm die Länge von 15 min., die Dokumentarfilme eine Länge
von 30 min. nicht überschreitet.
3. der Kurzfilm nicht älter als 3 Jahre ist.
4. der Einreicher die Rechte am eingereichten Film besitzt oder zur
Anmeldung berechtigt ist. Die Filme sollten mit 2 Standfotos oder 2
Werbeaufnahmen eingereicht werden.
Die Versandkosten übernimmt der Teilnehmer.
Alle eingesandten DVD-Kopien und Fotos werden im Festivalbüro
archiviert und verbleiben dort.
Eine Vorjury entscheidet über die Aufnahme am Diessener
KurzFilmFestival. Die Entscheidungen der Vorjury sind unanfechtbar.
Alle Einsender erhalten bis spätestens
1. September 2012schriftlich oder per e-mail Bescheid über die
Verwendung des eingereichten Films.
Wenn Ihr Film für das Festival nominiert wird,
erhalten Sie schriftlich oder per E-mail die Nachricht an der Teilnahme
des Diessener KurzFilmFestivals 2012
Um die Qualität des Festivals zu sichern ist eine Vorführkopie im
Format DVCAM, HDV, DV zu übersenden. Andere Formate können nur nach
Rücksprache mit unseren Technikern eingesandt werden ( Tel.
08194-931303 ) und werden kostenpflichtig formatiert.
Die Vorführkopie für den Auftritt auf unserem Festival muss bis
spätestens 30. September 2012 vorliegen. Die Kosten für die Rücksendung
der am Festival gezeigten Vorführkopien übernimmt der Veranstalter.
Für Hin- und Rücktransport übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Vorführkopie ist während des Festivals mit dem reinen Kopienwert
versichert. Im Schadensfall muss die Rechnung der Vorführkopie
vorgelegt werden. Durch den Veranstalter verursachte Schäden müssen bis
spätestens 10 Tage nach Rückversand angemeldet werden. Später
angemeldete Schäden haben keinen Haftungsanspruch.
Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, Standfotos und
Filmausschnitte zur angemessenen Verwendung für die Werbung des
Diessener KurzFilmFestivals verwenden zu dürfen. Der Teilnehmer sollte
dem Veranstalter anzeigen, ob er dem Hauptsponsor ein einmaliges
privates Vorführrecht gestattet.
Der Wettbewerb lobt zwei Publikumspreise von € 1000.-
und € 500.- und einen Preis der Jury aus.
Die Gewinner im Bereich Dokumentarfilm erhalten wertvolle Sachpreise.
Alle Sieger werden mit der "gläsernen Filmfahne" geehrt.
Die Preisverleihung findet am 10. November 2012 im Rahmen des großen Abschlussfestes
statt.
Die Auszahlung der Preisgelder ist an die Anwesenheit des/der
Regisseurs/in oder eines Akteurs des Films am Abschlussabend des
Festivals gebunden. Andernfalls kommen die Preisgelder einem Diessener
Jugend-Kurzfilmprojekt zugute. Um die Anfahrt zum Festival zu
unterstützen beteiligt sich der Veranstalter an den Reisekosten bis zu
einer Höhe von € 100.-. Ebenso werden kostenlose Übernachtungen für
2 Personen für die am Abschlussabend anwesenden Filmer angeboten.
Bei rechtzeitiger Anmeldung zum Diessener KurzFilmFestival können für
Interessierte zudem kostengünstig Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt
werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Alle Anfragen richten Sie bitte an:
info@diessener-kurzfilmfestival.de
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